Aarau AG: Tod in der Psychiatrie – vorsätzliche bzw. fahrlässige Tötung durch Unterlassen
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen zwei ehemalige leitende Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau Anklage erhoben. Im Zentrum steht der Tod eines Patienten, der sich im Jahr 2020 während eines Klinikaufenthalts mehrfach selbst schwere Verletzungen zugefügt hatte und später daran verstarb. Die Staatsanwaltschaft wirft den Ärzten vor, ungenügende Schutzmassnahmen getroffen zu haben. Es wurde Anklage wegen vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben.
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