Arbeiter (57) stürzt drei Meter von Arbeitsplattform – Rega fliegt ihn ins Spital

(Diepoldsau SG). Am Mittwochmorgen (21.10.2026) ist ein 57-jähriger Mann bei einem Arbeitsunfall aus rund drei Metern Höhe gestürzt.

Er wurde dabei lebensbedrohlich verletzt und von der Rega ins Spital geflogen. Der genaue Unfallhergang wird durch die Kantonspolizei St.Gallen abgeklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Blumenstrasse in Diepoldsau
  • Zeitpunkt: Mittwoch, 21. Oktober 2026, kurz nach 10.45 Uhr
  • Verunfallter: 57-jähriger Mann
  • Unfall: Sturz von einer durch einen Gabelstapler angehobenen Arbeitsplattform
  • Sturzhöhe: Rund drei Meter
  • Verletzungen: Lebensbedrohlich
  • Rettung: Erstversorgung vor Ort, anschliessend Rega-Transport ins Spital
  • Ermittlungen: Kantonspolizei St.Gallen klärt den Unfallhergang ab

Kurz nach 10:45 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Arbeitsunfall an der Blumenstrasse. Ein 57-jähriger Mann führte dort Arbeiten von einer durch einen Gabelstapler angehobenen Arbeitsplattform aus. Dabei stürzte er aus rund drei Metern Höhe zu Boden und wurde lebensbedrohlich verletzt.

Der Rettungsdienst versorgte ihn vor Ort. Anschliessend wurde er von der Rega ins Spital geflogen.

Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kantonspolizei St.Gallen.

Polizei.news informiert | Arbeitssicherheit

Arbeiten in der Höhe: Worauf es bei Stapler-Arbeitskörben ankommt

Wer Personen mit einem Stapler anhebt, muss besondere Sicherheitsanforderungen beachten. Die Suva beschreibt dafür unter anderem Anforderungen an Arbeitskörbe und den Schutz gegen Absturz oder Einklemmen.

Geeignete Ausrüstung: Personen dürfen nur mit dafür vorgesehenen und sicher verwendbaren Einrichtungen angehoben werden. Eine gewöhnliche Palette ersetzt keinen Arbeitskorb.

Arbeitsbereich prüfen: Vor dem Anheben müssen Tragfähigkeit, Standfestigkeit und mögliche Gefahrenstellen berücksichtigt werden.

Geschultes Personal: Mitarbeitende müssen mit der eingesetzten Ausrüstung vertraut sein und die geltenden Betriebs- und Sicherheitsanweisungen kennen.

Wichtig: Welche technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen nötig sind, hängt von der verwendeten Einrichtung und der konkreten Arbeit ab. Die Ursache des gemeldeten Unfalls ist noch nicht geklärt.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen